Umweltrecht für Baupraktiker
Die Kreislaufwirtschaft und der nachhaltige Umgang mit Bauabfällen und der Ressource Boden gewinnen für das Bauwesen immer größere Bedeutung. Zugleich steigen die abfall-, bodenschutz- und wasserrechtlichen Anforderungen bei Baumaßnahmen. Ich berate Baupraktiker beim rechtssicheren und wirtschaftlichen Umgang mit Bauabfällen, Bodenaushub und Recycling- bzw. mineralischen Ersatzbaustoffen und biete zu diesen Themen Fortbildungsveranstaltungen in Präsenz und Online an.
BODEN CHECK App – Digitale Hilfe bei der Anwendung von EBV und BBodSchV
Die Regelungen der Mantelverordnung erschweren den Einsatz von Ersatzbaustoffen. Als digitaler Begleiter zu EBV und BBodSchV leistet die von mir mitentwickelte BODEN CHECK App juristisch geprüfte Beratung und unterstützt bei der Erfüllung von Dokumentationspflichten. Die BODEN CHECK App wurde zum Start der Mantelverordnung im August 2023 veröffentlicht, um den betroffenen Unternehmen Handlungssicherheit bei der Verwertung mineralischer Abbruch- und Aushubabfälle sowie dem Einbau von Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke zu geben. Insbesondere für die Realisierung von Tief- und Straßenbaumaßnahmen bietet die App ein hohes Maß an Unterstützung.
Wird eine wasserrechtliche Erlaubnis für den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in technische Bauwerke benötigt?
Grundsätzlich nicht. Zwar bedarf eine Gewässerbenutzung gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) grundsätzlich einer behördlichen Erlaubnis oder Bewilligung und als Benutzung gelten nach § 9 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 2 WHG auch „Maßnahmen, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen“. Mineralische Ersatzbaustoffe sind mehr oder weniger stark schadstoffbelastet und somit grundsätzlich in der Lage, die Beschaffenheit des Grundwassers in diesem Sinne zu gefährden.
Baustoffrecylate - Sekundärrohstoff und Produkt?
584,6 Mio. t Gesteinskörnungen wurden in Deutschland im Jahr 2020 für die Bauwirtschaft produziert, davon 485 Mio. t auf Basis mineralischer Primärrohstoffe. Diesem Bedarf steht ein Bauabfallaufkommen von rund 220 Mio. t pro Jahr gegenüber, jedoch wurden aus diesem Abfallaufkommen 2020 nur 13 % (77 Mio. t) der jährlich eingesetzten Gesteinskörnungen über Recyclingbaustoffe gedeckt.
Nur ein sehr kleiner statistisch nicht erfasster Teil der Recycling-Baustoffe wurde in Hochbaumaßnahmen verwendet, weit über 90 Prozent der mineralischen Recycling-Baustoffe wurden und werden in Straßen- und Tiefbaumaßnahmen eingesetzt. Ein Grund hiefür ist die bestehende Rechtsunsicherheit, wann aus rezyklierten Gesteinskörnungen Bauprodukte werden.
EBV & BBodSchV: Was ist zu beachten?
Am 1. August 2023 traten die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und die novellierte Bundes-Bodenschutz-und Altlastenverordnung (BBodSchV) in Kraft. Sie bringen grundlegende umweltrechtliche Neuerungen für den Umgang mit den rund 200 Mio. Tonnen mineralischen Bauabfällen (Bodenaushub und Bauschutt), die jedes Jahr anfallen, mit sich. Die Verordnungen sind lang, kompliziert, hoch bürokratisch in der Umsetzung und bergen im Vollzug erhebliche Rechtsunsicherheiten. An dieser Stelle greife ich Fragen auf, die in der Beratung der Baupraktiker immer wieder kehren und einer Antwort bedürfen.
Verfüllung von Gruben und Brüchen nach der neuen BBodSchV 2023 – Was ändert sich bei Anlieferung?
Die Rekultivierung von Stein-, Sand- und Kiesgruben und -brüchen spielt eine wichtige Rolle bei der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung von Bodenmaterial, das bei Baumaßnahmen anfällt. Allein in Bayern werden jährlich ca. 30 Mio. Tonnen dieses Materials in den über 1.000 zu rekultivierenden Gruben und Brüchen verwertet.
Haben bestehende Genehmigungen für die Verfüllung von Materialien in Gruben und Brüchen Bestandsschutz?
Viele der derzeit bestehenden Gruben und Brüche haben aufgrund bestehender Genehmigungen weit weniger strenge umweltfachliche Anforderungen für den Einbau von Materialien als es § 8 Abs. 3 BBodSchV vorsieht. Deshalb stellt sich folgende Frage: Haben bestehende Genehmigungen für die Verfüllung von Materialien in Gruben und Brüchen Bestandsschutz?
Ersatzbaustoffverordnung: Übergangsregelungen – oder doch nicht?
Der Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in technische Bauwerke ist mit dem Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung am 1. August 2023 nur nach den Anforderungen dieser Verordnung möglich. Eine „Schonfrist“ gibt es nur unter den engen Voraussetzungen des § 27 EBV.
Bodenaushub von Baustellen ist eine Ressource – oder doch ein Umweltrisiko?
Mit dem „Porr-Urteil“ vom 17. November 2022 (Az.: C-238/21) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Möglichkeiten für die Nutzung von Bodenmaterial erweitert. Das Bundesumweltministerium tut jedoch alles, damit die Kreislauffähigkeit von sogenannten mineralischen Ersatzbaustoffen erschwert wird und das Material auf Deponien landet.