Novelle der Deponieverordnung

Am 15. Mai 2020 will der Bundesrat über eine Novelle der Deponieverordnung (DepV) beraten.

Die Novelle ist heftig umstritten. Denn mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf sollen u.a. verbindliche Vorgaben zur geologischen Barriere für DK0- Deponien (Bauschutt-Deponien) vor allem aber ein Ablagerungsverbot für solche Bauabfälle eingeführt werden, für die (theoretisch) eine Verwertungsmöglichkeit besteht (§ 7 Abs. 1 Nr. 10 DepV-E).
Die Bauverbände wehren sich zu Recht vor allem gegen das Ablagerungsverbot. In der Praxis scheitert die Verwertung nämlich regelmäßig an einer Reihe von Umständen. So wird die Abfallentsorgung von den Auftraggebern nicht vorausschauend geplant wird, das Abfallmanagement wird auf die Bauunternehmer abgewälzt und in die Ausführungsphase des Bauvorhabens verlagert. Außerdem lehnen – vor allem auch öffentliche – Auftraggeber den Einsatz von RC-Baustoffen ab. Außerdem gibt es in vielen Regionen zu wenige geeignete zu verfüllende Sand- und Kiesgruben Abbaustätten und technische Bauwerke, in denen Bodenaushub verwertet werden kann.

Insgesamt gingen beim Bundesumweltministerium im Anhörungsverfahren fast 30 Stellungnahmen ein.