Die Corona-Krise trifft auch die Verfahrensabläufe im Abfall- und Anlagenrecht. Einige Bundesländer versuchen ein mögliches Infektionsrisiko durch den normalerweise erforderlichen Austausch von Dokumenten und das Einholen von Unterschriften etc. zu vermeiden. Es gibt Erleichterungen bei umweltrechtlichen Verwaltungsakten und sich aus dem Umweltrecht ergebenden Pflichten der handelnden Akteure sowie bei der Durchführung von Prüfungen, die derzeit nicht oder nicht fristgerecht möglich sind.
Betroffen sind insbesondere das abfallrechtliche Nachweisverfahren, die Auslegung von Antragsunterlagen z. B. für die Genehmigung von Anlagen, fristgebundene Verpflichtungen von Anlagenbetreibern nach AwSV und RohrFLtGV, die Überwachung von Entsorgungsfachbetrieben oder die Anforderungen an Fortbildungen und Lehrgänge für die nach immissionsschutz- und abfallrechtlichen Vorschriften Beauftragten oder verantwortlichen Personen.
Ziel ist es jeweils, dass die abfall-, immissionsschutz- und wasserrechtlichen Verfahren auch in der Corona-Krise weiter funktionieren.
Informationen stehen auf den Internetseiten der jeweiligen Landesumweltministerien und Umweltämter zur Verfügung.