Leitlinie für die Asbesterkundung veröffentlicht

Heute weiß man, dass es nicht nur in den bekannten Baustoffen sonderne auch in Putzen, Spachtelmassen und Fliesenkleber (PSF) sowie anderen bauchemischen Produkten bis 1993 ebenfalls häufig Beimischungen von Asbest gab.

Im Oktober vergangenen Jahres wurde deshalb die TRGS 519 „Asbest – Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ novelliert, um die Arbeitsschutzmaßnahmen anzupassen.

Am 20. April 2020 haben die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zusammen mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) und dem Umweltbundesamt (UBA) die 1. Auflage einer „Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden“https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsschutz/Gesundheit-am-Arbeitsplatz/Nationaler-Asbestdialog/leitlinie-asbesterkundung-bob-2020.html veröffentlicht. Diese richtet sich an private Hausbesitzer, Heimwerker und Nutzer (Mieter) sowie kleinere Handwerksbetriebe. Die Leitlinie versteht sich als Hilfestellung bei Erkundung, Sanierung und Beprobung.

Hilfreich sind Tabellen mit ehemaligen typischen Anwendungsgebieten asbesthaltiger Materialien mit fester und schwacher Asbestbindung.