Bayern erleichtert Verwertung von RC-Baustoffen in technischen Bauwerken

Das Bayerische Umweltministerium hat die Anforderungen an die Verwertung von RC-Baustoffen in technischen Bauwerken für Ziegelsplitt- und Sand angepasst. Der bayerische Leitfaden „Anforderungen an die Verwertung von RC-Baustoffen in Technischen Bauwerken“ (RC-Leitfaden) vom 15. Juni 2005 wurde unter der Nr. 4.2 erweitert. Die Erweiterung betrifft den offenen Einbau von Ziegelsplitt und -Sand.

Sortenreine, homogene Ziegelmaterialien ohne Kontaminationsverdacht dürfen aus umweltfachlicher Sicht nunmehr in dünnschichtiger Bauweise bis zu einer Dicke von maximal 12 cm in offener Bauweise als ungebundene Deckschicht gemäß Ziffer 4.2 des RC-Leitfadens eingesetzt werden. Bei Einstufung dieses Ziegelmaterials nach RC-Leitfaden bleiben unter diesen Voraussetzungen die Konzentrationswerte für Vanadium und Chrom außer Betracht.

Ein offener Einbau ohne Mengenbegrenzung ist laut Umweltministerium möglich, sofern der Abstand zum höchsten zu erwartenden Grundwasserstand mindestens einen Meter aufweist. Die Mächtigkeit der Ziegelmaterial-Deckschicht ist dabei auf maximal 12 cm beschränkt.

Die Verlautbarung des Bayerischen Umweltministeriums ist im Zusammenhang mit den Anforderungen des in Bezug genommenem RC-Leitfadens abfallrechtlich im Hinblick auf § 7 Abs. 3 KrwG als Vorgabe für die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung von RC-Baustoffen in technischen Bauwerken zu verstehen.

Quelle: Das Bayerische Umweltministerium hat hierüber mit Rundschreiben vom 13. Dezember 2021 (AZ: 78 B-U 8754.2-2019/1-17) die Bezirksregierungen informiert.