Neue Rechtslage für mineralische Recyclingbaustoffe und Bodenaushub ab 2023: Fortbildung zur EBV und BBodSchV

Ab dem 1. August 2023 treten mit der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und der novellierten Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) zwei Bundesverordnungen in Kraft, welche die bislang geltenden Länderregelungen zur Verwertung von Bodenaushub und Bauschutt ablösen. Flankiert werden diese neuen Verordnungen durch Änderungen in der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) und der Deponieverordnung (DepV). Die für die Beurteilung in der Praxis herangezogenen Regelwerke, etwa die LAGA-Mitteilung 20 und die „Technische Regel Boden“, treten mit Inkrafttreten der neuen EBV außer Kraft.

Betroffen sind u. a. die Verwertung von mineralischen Stoffen im Erd-, Straßen-, Wege- und Schienenverkehrswegebau (Artikel 1: Ersatzbaustoffverordnung) sowie die Verfüllung und Rekultivierung von Steinbrüchen und die Auffüllung im Bereich der Landwirtschaft (Artikel 2 Novelle Bundes-Bodenschutzverordnung). Die Umsetzung der neuen Anforderungen stellt Bauherren, Planer und Bauunternehmen – rund 240 Mio. Tonnen mineralische Abfälle fallen jährlich beim Bau an – vor große Herausforderungen.

Bauherren, Planungsbüros und Bauunternehmen sollten sich rechtzeitig mit den neuen Anforderungen beim Umgang mit mineralischen Bauabfällen und dem Einsatz von minieralischen Ersatzbaustoffen (Recycling-Baustoffen) beschäftigen. Praxisgerechte Fortbildungsangebote gibt es hier. https://umweltkanzlei-seit.com/?page_id=128