Kann Altasphalt außerhalb des Asphaltbaus verwertet werden?

Um aus Bauabfällen wieder ein Baumaterial zu machen, müssen diese ordnungsgmäß und schadlos verwertet werden (§ 7 Abs. 3 und 4 KrWG). Das ist nicht immer einfach. So gibt es vielerorts „Ausbauasphaltberge“ aus der Sanierung von Straßen. Denn die Abgabe von Asphaltgranulat an Asphaltmischwerke im regionalen Umfeld ist oft nicht möglich, da deren Kapazitäten bereits erschöpft sind, da sie bereits zu viel Fräsgut aufgehaldet haben und zu wenige Abnehmer finden.

Es bietet sich deshalb an, das Fräsgut im Straßenunterbau zu verwerten, etwa als Frostschutz in einem Leitungsgraben.

Aber ist das eine ordnungsgemäße Verwertung?

Dazu hat das Bayerische Umweltministerium mit einem Schreiben vom 28. März 2022 an den Bayerischen Baustoff-Recyclingverband Stellung genommen. Die Verwertung von hochwertigen Ausbauasphalt außerhalb des Asphaltbaus sei nicht ausgeschlossen. Das Ministerium führt hierzu aus:

„Asphaltgranulat mit mineralischer Verunreinigung ist grundsätzlich durch Aufbereitung für die hochwertige Verwertung in gebunden Schichten vorzubehandeln. Folgende umweltfachlichen Anforderungen ergeben sich bei dem ungebundenen Einbau von Asphaltgranulat, das aufgrund von Mengenüberschüssen nicht den Asphaltmischanlagen angenommen werden kann:

  1. Hochwertigkeit der Verwertungsmaßnahme

Es ist ein Nachweis erforderlich, dass die wirtschaftliche Zumutbarkeit beim Einsatz von Asphaltgranulat in Asphaltmischanlagen nicht gegeben ist. Dies ist zum Beispiel der Fall, wen die nächstgelegenen Asphaltmischanlagen aufgrund ihrer Lagerflächenüberlastung nachweislich kein Asphaltgranulat annehmen können.

  1. Umweltfachliche Anforderungen

Nach dem RC-Leitfaden ist ein uneingeschränkter Einbau nur für RW1-Material möglich, das der Definition des auf umweltrelevante Merkmale bezogenen „Ausbauasphalt ohne Verunreinigungen“ (PAK ≤ 10 mg/kg) entspricht. Zudem muss sichergestellt werden, dass nach der gemeinsamen Bekanntmachung „Waldwegebau und Naturschutz“ der Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Umwelt und Gesundheit vom 26. September 2011 Asphaltgranulat nicht im Wald- und Feldwegebau eingesetzt werden darf.“

Praxistipp

Das Bayerische Umweltministerium erweitert zu Recht die Möglichkeiten für die Verwertung von Asphaltgranulat beziehungsweise Ausbauasphalt. Denn weil Ausbauasphalt nach den Regelwerken nur im beschränkten Umfang bei Sanierungen im Straßenbau verwenden werden kann, besteht schon seit Jahren ein Überschuss, der von den Asphaltmischanlagenbetreibern nur schwer in den Markt gebracht werden kann. Eine Verwertung außerhalb des Asphaltbaus wie etwa bei der Verfüllung von Leitungsgräben ist sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch sinnvoll.