Das Bayerische Umweltministerium hat am 31.01.2020 die fortgeschriebene Fassung des Verfüll-Leitfadens eingeführt. Der neue Verfüll-Leitfaden gilt seit dem 1. März 2020 und ist ab diesem Zeitpunkt in den jeweiligen Genehmigungsverfahren… [Weiterlesen]